Vorauszahlungen für 2019 können pauschal herabgesetzt werden Das Bundesfinanzministerium hat eine Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für das Jahr 2019 ermöglicht. Krisenbetroffene, die für 2019 noch nicht veranlagt worden sind und Steuervorauszahlungen geleistet haben, können sich die Vorauszahlungen für 2019 über einen pauschalen Verlustrücktrag zurückerstatten lassen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich bis Ende März 2021 (bei Land- und Forstwirten: bis Ende November 2021). Voraussetzung ist, dass der Steuerzahler einen Antrag beim Finanzamt stellt, in ...