Wenn bei verbilligter Vermietung vorab Werbungskosten entstehen Vermieten Sie einem nahen Angehörigen, der wesentlich weniger als die ortsübliche Miete zahlen muss, eine Wohnung? Dann müssen Sie wissen, dass Werbungskosten unterhalb der Grenze von 66 % der ortsüblichen Miete nur anteilig angerechnet werden. Beispiel: Ein Vermieter vermietet seine Wohnung verbilligt für 10.000 € pro Jahr an seinen Sohn. Die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung beträgt 20.000 € pro Jahr. Der Vermieter setzt Werbungskosten in Höhe ...
Wann liegt bei Ferienimmobilien eine Einkünfteerzielungsabsicht vor? In Zeiten niedriger Zinsen kehren Anleger den klassischen Sparformen wie Sparbüchern und Festgeldern zunehmend den Rücken und schauen sich nach ertragreicheren Anlageformen um. Im Immobiliensegment fällt die Wahl mitunter auf den Kauf von Ferienwohnungen und -häusern. Wer hier vorrangig auf steuerfreie Wertsteigerungen der Immobilie setzt und Vermietungsverluste produziert, muss den Fiskus zunächst von seiner Einkünfteerzielungsabsicht überzeugen. Nur wenn das gelingt, werden die Minusbeträge steuerlich anerkannt. ...
Entfernungspauschale bei Vermietungseinkünften Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer anzusetzen, wenn der Vermieter permanent zu seiner Mietimmobilie fährt. Dann ist nämlich davon auszugehen, dass die Immobilie den Mittelpunkt seiner Vermietungstätigkeit darstellt. Hintergrund: Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist die Entfernungspauschale anzusetzen. Diese Regelung gilt jedoch nicht nur für Arbeitnehmer, sondern ist auch für ...
Förderung des Mietwohnungsneubaus Das Gesetzesvorhaben zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (s. hierzu unseren Beitrag in der letzten Ausgabe dieser Mandanten-Information) ist kurz vor seiner Abstimmung im Bundestag am 26. 4. 2016 vorerst gestoppt worden. Es bestehe weiterer Klärungsbedarf, hieß es aus Regierungskreisen. Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden