Belastbare Bedarfsnachweise für Zweigpraxisgenehmigung Ein Hausarzt hat kein Recht auf Zulassung zu einem weiteren hälftigen Versorgungsauftrag, wenn er bereits einen vollen Versorgungsauftrag erfüllt. So lässt sich eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) zusammenfassen. Im Streitfall war ein Facharzt für Innere Medizin/Gastroenterologie in Sachsen zur vertragsärztlichen Versorgung im hausärztlichen Bereich mit einem vollen Versorgungsauftrag zugelassen. Er beantragte die Zulassung mit einem halben Versorgungsauftrag als Facharzt für Innere Medizin (Hausarzt) ...