Keine Steuerpflicht bei Rückerstattung von Pflichtbeiträgen Berufsständische Versorgungswerke bieten neben der „Rente“ im Versorgungsfall in der Regel auch an, die eingezahlten Pflichtbeiträge zurückzuerstatten, wenn die Versicherungspflicht noch keine fünf Jahre bestanden hat. (Die gleiche Regelung gibt es auch bei der Rentenversicherung.) Der Nachteil ist, dass dann die Versorgung im Alter entfällt. Einen entsprechenden Antrag sollte man daher nur stellen, sofern eine anderweitige Versorgung sichergestellt ist. Im Fall eines Rechtsanwalts, der vor ...