Promotionsaufwendungen einer Zahnärztin als Betriebsausgaben Eine Weiterbildung ist in der Regel mit geistigen, finanziellen und zeitlichen Anstrengungen verbunden, in steuerlicher Hinsicht stellt sich dieses Thema aber meistens entspannt dar. Die Aufwendungen für eine Weiterbildung können regelmäßig steuerlich geltend gemacht werden: bei Angestellten als Werbungskosten und bei Unternehmern als Betriebsausgaben. Die in den Medien vermehrt verbreiteten Berichte über gekaufte Doktortitel, abgeschriebene Diplomarbeiten und ähnlichen Betrug werden jedoch auch in der Finanzverwaltung ...