Aufwendungen für eine Erstausbildung sind nicht abziehbar In einem vielbeachteten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden, dass Kosten einer Erstausbildung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar sind. Eine Ausnahme bilden lediglich Fälle, in denen das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Im Urteilsfall hatte eine Studentin die Kosten für ihr Erststudium als Werbungskosten geltend gemacht. Während der Studienzeit erzielte sie keine bzw. geringfügige Einkünfte. Daher wollte sie die ...
Welche Arbeitskleidung lässt sich von der Steuer absetzen? Arbeitnehmer dürfen Ausgaben für typische Berufskleidung (z.B. Uniformen, Richterroben und Blaumänner) als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Absetzbar sind ferner die Ausgaben für Schutzbekleidung (z.B. Helme, Arbeitsschutzanzüge und Stahlkappenschuhe). Prinzipiell gehören auch weiße Arztkittel und weiße Arbeitskleidung in Krankenhäusern und Arztpraxen zur absetzbaren typischen Berufskleidung, wobei die darunter getragenen weißen T-Shirts und Socken nicht unbedingt abziehbar sind. Wer seine Chancen auf eine steuerliche Anerkennung erhöhen ...
Veräußerungs- und Werbungskosten beim Hausverkauf Häufig investieren Grundstückseigentümer in mehrere Immobilien, was aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht durchaus sinnvoll sein kann. Ein Ehepaar, das für den Kauf eines neuen Objekts ein anderes verkaufen musste, hatte allerdings eines nicht bedacht: Die Finanzierung des alten und des neuen Objekts sind steuerlich regelmäßig zwei Paar Schuhe. Als Problem erwies sich die Ablösung des Darlehens des verkauften Objekts, denn hierfür wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung an ...
Kein Betriebsausgabenabzug für ungarischen Titel Für berufliche Weiterbildungen werden häufig erhebliche Aufwendungen in Kauf genommen, sei es in Form von Zeit, Seminargebühren, Studienplatzkosten, Kosten einer doppelten Haushaltsführung oder auch Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Sofern diese Aufwendungen mit der aktuellen oder künftigen beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, erkennen die Finanzämter sie regelmäßig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Im Einzelfall kann allerdings streitig sein, was als berufliche Weiterbildung anzusehen ist. So hat zum Beispiel ein ...
Höchstbetrag von 1.250 € ist bei mehreren Tätigkeiten nicht aufzuteilen Nicht nur Arbeitnehmer verdienen sich durch Nebentätigkeiten Geld hinzu - die Zahl der „Multijobber“ steigt seit Jahren an. Nutzt ein Steuerzahler sein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten, stellt sich schnell die Frage nach der Absetzbarkeit der Raumkosten. Kosten des häuslichen Arbeitszimmers sind unbeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Raum der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist. Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt woanders, steht ...
Promotionsaufwendungen einer Zahnärztin als Betriebsausgaben Eine Weiterbildung ist in der Regel mit geistigen, finanziellen und zeitlichen Anstrengungen verbunden, in steuerlicher Hinsicht stellt sich dieses Thema aber meistens entspannt dar. Die Aufwendungen für eine Weiterbildung können regelmäßig steuerlich geltend gemacht werden: bei Angestellten als Werbungskosten und bei Unternehmern als Betriebsausgaben. Die in den Medien vermehrt verbreiteten Berichte über gekaufte Doktortitel, abgeschriebene Diplomarbeiten und ähnlichen Betrug werden jedoch auch in der Finanzverwaltung ...
„Verlorene“ Zahlung für Immobilienkauf ist abziehbar Drei Anläufe hat ein vermögender Investor vor Jahren benötigt, um eine Villa zu kaufen: Der erste Versuch schlug fehl, als die Verkäuferin den Kaufpreis kurzfristig erhöhte und der vereinbarte Beurkundungstermin platzte. Ein betrügerischer Immobilienmakler nutzte daraufhin die Gunst der Stunde: Er behauptete, er könne den Kauf verdeckt über eine Barzahlung in der Schweiz einfädeln. Der Investor ging auf diesen dubiosen Deal ein und übergab dem ...
1.250 € vervielfältigen sich bei mehreren Arbeitszimmern nicht Erwerbstätige können die Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers mit maximal 1.250 € pro Jahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihnen für ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (z.B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung steht. Ein unbeschränkter Raumkostenabzug ist möglich, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Laut Bundesfinanzhof (BFH) kann der Höchstbetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn ein Erwerbstätiger mehrere ...
Wenn bei verbilligter Vermietung vorab Werbungskosten entstehen Vermieten Sie einem nahen Angehörigen, der wesentlich weniger als die ortsübliche Miete zahlen muss, eine Wohnung? Dann müssen Sie wissen, dass Werbungskosten unterhalb der Grenze von 66 % der ortsüblichen Miete nur anteilig angerechnet werden. Beispiel: Ein Vermieter vermietet seine Wohnung verbilligt für 10.000 € pro Jahr an seinen Sohn. Die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung beträgt 20.000 € pro Jahr. Der Vermieter setzt Werbungskosten in Höhe ...
Haus am früheren Wohnort reicht nicht für doppelte Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung bietet jede Menge Steuersparpotential. Wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichem Anlass erforderlich wird, entstehen bei Angestellten zusätzliche Werbungskosten und bei Selbständigen weitere Betriebsausgaben. Wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist seit jeher, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin am Erstwohnsitz befindet. Für Eltern mit Kindern und verheiratete Paare ist es in der Regel unproblematisch, dem Finanzamt glaubhaft zu vermitteln, dass ...