Irreführende Werbung als „Fachpraxis für Kieferorthopädie“ Darf ein Zahnarzt, der im Besitz des Titels Master of Science „Kieferorthopädie“ ist, sich auch als „Zahnarzt für Kieferorthopädie“ bezeichnen? Diese Frage hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) beantwortet. Ein Zahnarzt hatte sich bzw. seine Praxis über verschiedene Medien - unter anderem im Internet - als „Zahnarzt für Kieferorthopädie“, „Kieferorthopäde“ sowie „Fachpraxis für Kieferorthopädie“ beworben. Ein Verein zur Förderung gewerblicher Interessen klagte hiergegen auf Unterlassung. Zwar verfügte ...