Handwerkerleistungen sind bei einem Neubau nicht begünstigt Zur Förderung des Handwerks einerseits und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit andererseits gibt es seit vielen Jahren einen steuerlichen Anreiz: die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen. Wenn in Ihrem Haushalt ein Handwerker tätig wird, er dafür eine Rechnung schreibt und Sie diese per Banküberweisung begleichen, können Sie 20 % der reinen Arbeitskosten - also exklusive Materialkosten - von Ihrer Steuerlast abziehen. Der Steuerbonus beträgt maximal 1.200 € pro ...
Förderung des Mietwohnungsneubaus Das Gesetzesvorhaben zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (s. hierzu unseren Beitrag in der letzten Ausgabe dieser Mandanten-Information) ist kurz vor seiner Abstimmung im Bundestag am 26. 4. 2016 vorerst gestoppt worden. Es bestehe weiterer Klärungsbedarf, hieß es aus Regierungskreisen. Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden