Klima zwischen Praxisabgeber und möglichem Nachfolger darf entscheiden Bewerben sich zwei Ärzte um einen ausgeschriebenen Kassenarztsitz für eine Arztpraxis, kommt es immer wieder vor, dass der Praxisabgeber seinen Wunschkandidaten bevorzugt. Wenn er mit diesem bereits früh einen Praxisübergabevertrag abschließt, muss folglich bewertet werden, ob das rechtlich einwandfrei ist. Mit dieser Problematik hat sich kürzlich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) befasst. Die Bewerber um eine nachzubesetzende Kinderarztpraxis waren in etwa gleich gut geeignet, die Kassenarztpraxis ...