Fremdüblichkeit bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Das gilt laut Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) auch für Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Ein zwischen nahen Angehörigen geschlossener Arbeitsvertrag ist nach Auffassung des FG auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn die Vereinbarung keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe des Einzahlungsbetrags enthält und der Arbeitnehmer monatlich rund ...