Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ veröffentlicht. Der Entwurf wurde am 22.05.2019 vom Bundeskabinett verabschiedet. Dabei geht es um die Gewährung einer Forschungszulage für alle steuerpflichtigen Unternehmen (unabhängig von Größe und Wirtschaftszweig) für folgende drei Bereiche:
- Grundlagenforschung,
- industrielle Forschung und
- experimentelle Entwicklung.
Ähnlich wie das Investitionszulagengesetz erhalten begünstigte Unternehmen eine Zulage, um ihre Forschungstätigkeit mit einer planbaren finanziellen Unterstützung weiterführen zu können. Die Zulage knüpft dabei nicht an die steuerliche Bemessungsgrundlage oder die festzusetzende Steuer an, sondern orientiert sich an den Personalkosten eines Unternehmens. Die Branche, in der geforscht wird, ist dem Referentenentwurf zufolge beliebig. Das Gesetz ist als eigenständiges Nebengesetz zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz geplant.