Das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen ist beschlossene Sache. Das Kindergeld wird ab 2021 um monatlich 15 € pro Kind angehoben. Damit erhalten Eltern monatlich folgende Zahlungen:
Kindergeld | ab 01.01.2021 |
für das erste und zweite Kind je | 219 € |
für das dritte Kind | 225 € |
für das vierte und jedes weitere Kind je | 250 € |
Die Anhebung bringt eine Erhöhung des Kinderfreibetrags ab 2021 auf 5.460 € (pro Elternteil: 2.730 €) und des Freibetrags für den Erziehungs- und Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf auf 2.928 € (pro Elternteil: 1.464 €) mit sich.
Daneben gibt es Erleichterungen, von denen alle Steuerzahler profitieren. Der Grundfreibetrag steigt ab 2021 auf 9.744 € und ab 2022 auf 9.984 €. Damit einhergehend können Steuerzahler, die Angehörige mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2021 größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Schließlich wird die „kalte Progression“ – die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden – abgemildert.